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Mit dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung fällt per 01.01.2029 der Eigenmietwert weg – und damit für selbstbewohntes Wohneigentum auch ein grosser Teil der bisherigen Abzüge (u.a. Schuldzinsen, teilweise Unterhaltskosten). Für vermietete und grössere Liegenschaftsportfolios stellt sich damit vermehrt die Frage, ob eine Übertragung in eine eigene, «private» Liegenschafts-AG (Kapitalgesellschaft zur Vermögensverwaltung) sinnvoll wird.
Beantworten Sie die folgenden Fragen möglichst realistisch. Am Ende erhalten Sie eine erste, unverbindliche Einschätzung, ob sich eine vertiefte Abklärung für Sie lohnen könnte.
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